Die Haftpflichtversicherung

Schadensersatzansprüche gegenüber einem Dritten befriedigt berechtigte und schützt zugleich den VN (Versicherungsnehmer) und die mitversicherten Personen vor unberechtigten Ansprüchen, indem diese abgewehrt werden (passiver Rechtsschutz). Versichert sind Personen- und Sachschäden zur vereinbarten Versicherungssumme und die daraus entstehenden Vermögensschäden.

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