PKW (private Nutzung)

Ab sofort (1. Juli 2012) können Autobesitzer in Deutschland das neue Wechselkennzeichen beantragen. Damit dürfen zwei Fahrzeuge der gleichen EU-Fahrzeugklasse wechselweise mit nur einem Nummernschild gefahren werden. Mit dem Wechselkennzeichen können zum Beispiel zwei Pkw, zwei Oldtimer oder zwei Motorräder betrieben werden – auch die Kombination Pkw/Wohnmobil ist möglich. Das Wechselkennzeichen wird dann für beide Fahrzeuge zugeteilt, darf aber immer nur an einem der beiden geführt werden.

Bisher gab es für solche Fälle nur die Möglichkeit, beide Autos separat für das ganze Jahr anzumelden oder eines der Fahrzeuge für einen begrenzten Zeitraum mit einem Saisonkennzeichen anzumelden.

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