Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Angebote
Unseren Angeboten liegen die von uns erteilten Auskünfte zugrunde. Die
Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Sie sind
freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Zwischen-
vermietung bleiben vorbehalten.
2. Weitergabe von Informationen und Unterlagen
Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger selber
bestimmt, vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugängig
gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit
diesem Dritten zustande, so führt dies ebenfalls zu einem Provisionsan-
spruch unsererseits in voller Höhe.
3. Entstehen des Provisionsanspruches
Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises
bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten
Objekts zu stande gekommen ist. Hierbei genügt auch Mitursächlichkeit.
Wird der Vertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingun-
gen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns
nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses unseren
Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft mit
dem von uns angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in
seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen
Geschäft abweicht. Entsprechend gilt, wenn ein anderer als der ursprüng-
lich vorgesehene Vertrag geschlossen wird.
Unser Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene
Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe
gilt, wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertragli-
chen Rücktrittsrechts erlischt, sofern das Rücktrittsrecht aus von einer
Partei zu vertretenden Gründen oder sonstigen, in der Person einer Partei
liegenden Gründen ausgeübt wird.
4. Folgegeschäft
Ein Provisionsanspruch steht uns auch zu, wenn im zeitlichen und
wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw.
nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande
kommen, die ihre Grundlage in dem zwischen uns abgeschlossenen
Maklervertrag finden.
5. Fälligkeit des Provisionsanspruches
Unser Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Hauptvertrages fällig.
Die Provision ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung
ohne jeden Abzug. Im Verzugsfalle sind Verzugszinsen in Höhe von 4,5%
p. a. über Bundesbankdiskont fällig.
Erfolgt der Vertragsabschluss ohne unsere Teilnahme, so sind Sie verpflich-
tet, uns unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Vertraginhalt zur
Berechnung des Provisionsanspruchs zu erteilen.
Auf unser erstes Verlangen hin überlassen Sie uns eine einfache Vertrags-
abschrift.
6. Provisionssätze
Die nachstehend aufgeführten Provisionssätze sind mit Abschluss des
Maklervertrages zwischen Ihnen und uns vereinbart und im Erfolgsfalle
von Ihnen zu zahlen.
a) Kauf
Bei Grundstückskäufen errechnet von dem erzielten Gesamtkaufpreis und
von allen damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen von dem Wert
bis EUR 5 Mio. 5%, von dem Wert über EUR 5 Mio. bis EUR 25 Mio. 4%
und von dem Wert über EUR 25 Mio. 3% vom Käufer.
b) Erbbaurecht
Bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten berechnet vom
Grundstückswert und dem Wert vorhandener Aufbauten und Gebäude
von dem Wert bis EUR 5 Mio. 5%, von dem Wert über EUR 5 Mio. bis EUR
25 Mio. 4% und von dem Wert über EUR 25 Mio. 3% vom Erbbaurechtser-
werb.
c) Übertragung von Gesellschaftsrechten
Bei Übertragung von Gesellschaftsrechten berechnet von dem Vertrags-
wert bis EUR 5 Mio. 5%, von dem Wert über 5 Mio. bis 25 Mio. 4% und
von dem Wert über EUR 25 Mio. 3% vom Erwerber. Vertragswert im Sinne
dieser Regelung ist der jeweilige Grundstückswert.
d) An- und Vorkaufsrecht
Bei Vereinbarung von An- und Vorkaufsrechen berechnet vom Gesamt-
kaufpreis und von allen damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen
1% vom Erwerber.
e) Vermietung und Verpachtung
- Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit unter 10 Jahren 2,5 Bruttomonatsmieten vom Mieter.
- Bei Verträgen mit einer Laufzeit von 10 Jahren und mehr 3 Bruttomonatsmieten vom Mieter.
- Bei Vereinbarung von Optionen hinsichtlich Fläche oder Laufzeit bzw. bei Vormietvereinbarungen unabhängig von der vereinbarten Festlaufzeit und von vorstehenden Provisionssätzen eine weitere Bruttomonatsmiete vom Mieter.
- Die vorstehend genannten Provisionssätze verstehen sich jeweils zzgl. Mehrwertsteuer in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe.
7. Tätig werden für Dritte
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich oder
unentgeltlich tätig zu werden.
8. Haftungsausschluss
Die von uns genannten Angaben beruhen auf Informationen und
Mitteilungen durch Dritte insbesondere durch die Grundstückseigentümer.
Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben wird
nicht übernommen. In jedem Falle haften wir nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit. Etwaige Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb von
3 Jahren nach Entstehen des Anspruches, spätestens jedoch 3 Jahre nach
Abwicklung des Maklervertrages.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Leipzig.
10. Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Regelungen unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein oder werden, so bleibt hierdurch die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle eventueller unwirksamer
oder nichtiger Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen.